Neueste Beiträge
Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung ist die Schwere des Dienstvergehens, die vorliegend allenfalls im mittelschweren Bereich anzusiedeln ist.
Zwar kann dienstpflichtwidrigem Verhalten im Zusammenhang mit Anordnungen zu amtsärztlichen Untersuchungen insbesondere nach Art. 65 Abs. 2 BayBG eine erhebliche Schwere zukommen (s.o.), die vom Schweregrad sogar bis an den eines unerlaubten Fernbleibens vom Dienst herankommen kann (vgl. VG München,
mehr
Begründet ein außerdienstliches Verhalten Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten, ist darin ein außerdienstliches Dienstvergehen zu sehen
1. Begründet ein außerdienstliches Verhalten Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten, ist darin ein außerdienstliches Dienstvergehen zu sehen. Wäre ihm aufgrund dessen eine mangelnde Verfassungstreue vorzuwerfen, würde es sich um eine innerdienstliche Pflichtverletzung handeln, weil die Verfassungstreue nicht auf einen
mehr
Zurückstufung eines Beamten bei einem schweren Dienstvergehen
Eine Zurückstufung nach § 30 LDG (juris: DG BW) kommt auch dann in Betracht, wenn der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen hat, das jedoch aufgrund entlastender Gesichtspunkte noch nicht zu einem endgültigen Vertrauensverlust geführt hat.(Rn.32) (Rn.39) Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Disziplinarsenat Entscheidungsdatum:26.07.2017Aktenzeichen:DL 13 S 552/16 Tenor Auf
mehr