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Fachbeiträge

8 Beiträge

  1. Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung ist die Schwere des Dienstvergehens, die vorliegend allenfalls im mittelschweren Bereich anzusiedeln ist.

    Zwar kann dienstpflichtwidrigem Verhalten im Zusammenhang mit Anordnungen zu amtsärztlichen Untersuchungen insbesondere nach Art. 65 Abs. 2 BayBG eine erhebliche Schwere zukommen (s.o.), die vom Schweregrad sogar bis an den eines …

  2. Begründet ein außerdienstliches Verhalten Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten, ist darin ein außerdienstliches Dienstvergehen zu sehen

    1. Begründet ein außerdienstliches Verhalten Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten, ist darin ein außerdienstliches Dienstvergehen zu sehen. Wäre ihm aufgrund dessen eine mangelnde Verfassungstreue vorzuwerfen, würde es sich um …

  3. Zurückstufung eines Beamten bei einem schweren Dienstvergehen

    Eine Zurückstufung nach § 30 LDG (juris: DG BW) kommt auch dann in Betracht, wenn der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen hat, das jedoch aufgrund entlastender Gesichtspunkte noch nicht zu einem endgültigen Vertrauensverlust …

  4. Klage einer Beamtin auf Beförderung und Schadensersatz

    1. Steht keine freie Beförderungsplanstelle zur Verfügung, scheidet ein Anspruch auf Beförderung aus.(Rn.17) 2. Ein Beamter, der zu Unrecht nicht in die Bewerberauswahl einbezogen wurde, das Amt ohne den Rechtsverstoß übertragen erhalten …

  5. Reaktivierung nach Wiedererlangung der Dienstfähigkeit

    1. Maßstab für die Beurteilung der Wiederherstellung der Dienstfähigkeitbildet das abstrakt-funktionelle Amt, also der mögliche Einsatzbereich des Beamten aufgrund seines statusrechtlichen Amtes bei der letzten Beschäftigungsbehörde. (Rn. …

  6. Aktuelle Fälle

    Rücknahme einer Ernennung als Beamtin auf Widerruf bei arglistiger Täuschung Eine Tätigkeit für ein Magazin, das nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden erwiesen rechtsextreme und verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet ist nicht …

  7. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist verfassungsrechtlich zulässig

    Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 BvR 2055/16 Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt verstößt nicht gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG. Ein Grundsatz der Entfernung aus …